Raumakustik: weniger Lärm = weniger Stress
Was eine Verbesserung der Raumakustik bringt und wie Sie diese in Ihren Büroräumen erreichen
Shared Space und Open Office Lösungen liegen im Trend. Früher als Großraumbüro verpönt, ist flexible Raumnutzung heute angesagter denn je.
Die neue Form der Bürogestaltung hat viele Vorteile: sie fördert Teamarbeit und Gruppendynamik, bietet maximale Flexibilität bei der Raumnutzung und letztlich auch eine Kostenersparnis. Sie sorgt aber auch für Ablenkung, mangelnde Privatsphäre und zunehmende Lärmbelastung.
Architektonische Gestaltungstrends zeigen vermehrt industrielle Räume mit hohen Decken und schallharten Flächen wie Glas oder Beton. Glatte Wände und rohe Fußböden ermöglichen eine ungehinderte Schallausbreitung und erzeugen somit eine potenzielle Störwirkung.
Raumakustik ist deshalb ein wichtiges Thema, wenn mehrere Personen sich ein Büro teilen bzw. in Bereichen, wo viele Aktivitäten (z.B. Kommunikation und konzentriertes Arbeiten) gleichzeitig stattfinden. Ihr Ziel ist es, Schall zu dämmen bzw. zu absorbieren. Zu viele Geräusche und ein zu hoher Lärmpegel stören die Konzentration und Produktivität. Ein hoher Schallpegel bedeutet Stress und kann auf Dauer zu gesundheitlichen Problemen führen. Deshalb fordert der Gesetzgeber auch die Einhaltung akustischer Grundlagen am Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes.
Schlechte Akustik belastet aber nicht nur die ArbeitnehmerInnen im jeweiligen Raum. Auch für Ihre GesprächspartnerInnen ist es unangenehm, wenn Sie schlecht verständlich sind – häufigeres Nachfragen führt oft zu längeren und anstrengenderen Telefonaten und Videocalls.
So verbessern Sie die Raumakustik im Büro
Im Idealfall wird Schallschutz bereits bei der Büroplanung berücksichtigt, z.B. durch gezielte Baumaßnahmen. Doch auch in bereits bestehenden Arbeitsumgebungen kann man die Raumakustik verbessern – es müssen nicht immer bauliche und architektonische Veränderungen sein.
Als Erste Hilfe-Maßnahmen, die Sie selbst vornehmen können, eignen sich Möbel, Teppiche und Vorhänge, die den Schall dämpfen. Zimmerpflanzen sind nicht nur wichtig für das Raumklima, sondern erzeugen über Blätter und Holz eine hohe akustische Diffusität und tragen so zur akustischen Behaglichkeit bei.
Professionelle Möglichkeiten für nachträgliche Optimierung der Raumakustik reichen von Wand- und Deckenpaneelen über Raumteiler und mobile Trennwände bis hin zu Akustikboxen.
Akustische Begrenzungen reduzieren nicht nur Direktschallanteile, sondern können gleichzeitig als Raumteiler, als Sichtschutz oder zur Darstellung von Informationen oder für organisatorische Zwecke genützt werden.
Akustik Segel oder Paneele verbessern die Büroakustik und stylen gleichzeitig Ihr Büro mit attraktiven Designs. Eine perfekte Kombination aus Optik und Performance sind z.B. die Truchet Akustik Paneele von Steelcase. Sie können an der Wand montiert oder von der Decke hängend eingesetzt werden.
Schallschutzkabinen fungieren als freistehendes Besprechungszimmer, Rückzugsraum oder Telefonboxen. Sie bieten ansprechende Materialien, eine große Auswahl an Oberflächen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten durch integrierte oder freistehende Sitzmöglichkeiten und Tische.
Das bringt eine optimale Raumakustik
Raumakustik ist wichtig für optimale Sprech- und Hörbedingungen. Sie schafft aber auch Rückzugsräume für sensible Gespräche und mehr Privatsphäre.
Professionelle Akustiklösungen
- reduzieren störende Reflexionen, Hintergrundgeräusche und Nachhall
- verbessern die Sprachverständlichkeit
- steigern das Wohlbefinden durch mehr Ruhe in den Bürobereichen
- kreieren Ästhetik von Räumen
- wirken stressminimierend und daher gesundheitsfördernd für MitarbeiterInnen
Für akustische Beratung und messtechnische Analysen empfehlen wir unseren unabhängigen und zertifizierten Partner Höfer Akustik. Das hochspezialisierte, erfahrene Team rund um Klaus Höfer steht Ihnen für raumakustische, bauakustische, elektroakustische und schalltechnische Prüfmessungen gemäß den gängigen Standards zur Verfügung, wie z.B. Messungen zur Überprüfung des Arbeitnehmerschutzes.